Inventuren im Einzelhandel

Jedes Einzelhandelsunternehmen ist gemäß § 240 HGB und §§ 140, 141 AO im Rahmen der ordnungsmäßigen Buchführung zur Gründung, zur Übernahme oder zur Schließung des Unternehmens sowie zum Schluss des Geschäftsjahres zur Inventur verpflichtet.Doch wie gehts richtig?

Die Inventur stellt Abweichungen zwischen Soll- und Istbestand fest und führt zu einer Berichtigung des Sollbestandes. Eventuell auftretende Inventurdifferenzen fließen erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Es werden im Einzelhandel drei Inventurverfahren angewendet:

  • Stichtagsinventur
  • permanente Inventur
  • Stichprobeninventur

Bei der Stichtagsinventur erfassen Sie die Bestände mengenmäßig an einem festgelegten Aufnahmetag, etwa dem Bilanzstichtag, und erfassen diese in Inventurlisten. Die Bestandsaufnahme muss nicht direkt am Bilanzstichtag erfolgen. Zulässig für die zeitversetzte Aufnahme ist eine Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag. Die Zu- und Abgänge zwischen dem Aufnahmetag und dem Stichtag, auch die Bewegungen am Stichtag selbst, rechnen Sie anhand von Belegen mengen- und wertmäßig zurück oder schreiben diese fort. Die Bewertung der Ware erfolgt zu den Anschaffungskosten (Einkaufspreis). Beschädigte Waren können Sie abwerten. Die Stichtagsinventur bildet Ihre Bestände so ab, wie sie am Ende des Geschäftsjahres tatsächlich sind. Das Kassensystem KORONA.pos erstellt Ihnen Zähllisten für alle Lager nach Warengruppen. Die Erfassung kann sowohl im BackOffice, als auch an der Kasse erfolgen.

Bei der permanenten Inventur werden die Bestandserfassungen im Geschäftsjahr zeitlich verteilt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Lagerbestand (früher Lagerbuch) erfassen sowie nachprüfbare Unterlagen für alle Zu- und Abgänge vorweisen können. Mindestens einmal im Geschäftsjahr müssen Sie für jeden Artikel eine körperliche Inventur durchführen und den Sollbestand mit dem Istbestand vergleichen. Im Gegensatz zur Stichtagsinventur müssen Sie nicht alle Bestände gleichzeitig aufnehmen. Das heißt für Sie konkret, dass Sie die Aufnahmezeiten und -mengen können frei wählen können.

Die Inventur darf sich jedoch nicht auf Stichproben beschränken. Das Ergebnis der Inventur wird unter Angabe des genauen Zeitpunkts der Aufnahme im dokumentiert und die Sollbestände angepasst.

Der Vorteil der permanenten Inventur liegt vor allem darin, dass Sie die körperliche Bestandsaufnahme über das ganze Jahr verteilen und so sinnvoll planen können. Das Kassensystem KORONA kann Ihnen die Überwachung der permanenten Inventur erleichtern, indem es z.B. täglich oder wöchentlich bestimmte Artikel vorschlägt, die Sie oder Ihre Mitarbeiter erfassen sollen. Die Inventuraufträge werden für alle Lager erstellt und in die Filialen versendet. Die Erfassung kann sowohl im BackOffice, als auch an der Kasse erfolgen.Das System prüft dabei, dass alle Artikel mindestens einmal im Jahr gezählt werden.

Bei der Stichprobeninventur handelt es sich um ein zulässiges Verfahren zur Inventuroptimierung, das besonders in Großunternehmen angewendet wird. Hier gelten folgende Voraussetzungen, dass Sie mindestens 2000 unterschiedliche Artikel haben, Sie eine IT-gestützte Bestandsführung nutzen und 5 % des Bestandes mindestens 40 % des Lagerwertes abdecken. KORONA.pos prüft für Sie, ob Ihr Unternehmen alle Voraussetzungen für eine Stichprobeninventur erfüllt.

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